Informationssicherheit

Anders als beim Datenschutz setzt der Gesetzgeber in der IT-Sicherheit auf bedarfsgerechte und risikobasierte Sensibilisierung.
BSI IT-Grundschutz

Verpflichtung zur regelmäßigen und anlassbezogenen Sensibilisierung der Belegschaft.

§ 38 BSIG / NIS-2

Gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Schulung zum Erkennen und Bewerten von IT-Risiken.

Damit die IT-Awareness lebendig bleibt, behandeln wir jedes Jahr einen neuen Schwerpunkt – von Passwort-Hygiene und Phishing über sicheres Homeoffice bis zum Verhalten im Ernstfall.

Maßgeschneidertes Kompakt-Modul nach den Vorgaben von NIS-2 und BSIG – speziell entwickelt für die Risiko- und Entscheidungsebene im Unternehmen.

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